Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässer- bzw. Öltankhaftpflicht tritt ein, wenn Öl aus dem Tank austritt und Gewässer verunreinigt. Die Berechnung des Versicherungsbeitrages bemisst sich nach der Tankgröße und danach, ob der Tank im Erdreich oder im Keller untergebracht ist.

Die Gewässerschadenhaftpflicht ist eigentlich eine eigenständige Versicherung. Mittlerweile bieten die Versicherer in der Privathaftpflichtversicherung immer mehr Tarife an, in denen die Haftpflicht für den Öltank bis zu gewissen Größenordnungen (zum Beispiel Öltank bis 10.000 Liter oder Öltank für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus) beitragsfrei eingeschlossen ist. Deshalb empfehlen wir, zuerst die Privathaftpflichttarife zu vergleichen.

Zur Privathaftpflicht

Informationen zur Öltankhaftpflicht

Die Gewässerschadenhaftpflicht leistet nicht nur bei Personenschäden und Sachschäden, sondern vor allem auch bei Vermögensschäden.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen finden Sie im Vergleich. Dort sind auch die Versicherungsbedingungen zu allen Tarifen hinterlegt.

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